Zahlung Tag

In vielen Mietverträgen befinden sich Klauseln, wonach die Miete monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag, zu bezahlen ist. Hierbei stellt sich die Frage, ob für die Rechtzeitigkeit der Zahlung die Erteilung des Zahlungsauftrags durch den Mieter oder der Zahlungseingang bei dem Vermieter entscheidend ist...