10 Jun Mietrecht: Kündigung wegen zu lautem Sex auf einem Schaukelgestell
Das Amtsgericht München durfte im Jahr 2014 eine schlagzeilenträchtige Entscheidung treffen. Der Leitsatz des Urteils lautet wie folgt: Ein Mieter verletzt seine vertraglichen Pflichten aus dem Mietvertrag nicht unerheblich, wenn er trotz zweifacher Abmahnung die nächtlichen Ruhezeiten nicht einhält und andere Mieter durch Lärm stört....