Mietrecht: Rauchen auf dem Balkon als wesentliche Beeinträchtigung für den Nachbarn

Mietrecht: Rauchen auf dem Balkon als wesentliche Beeinträchtigung für den Nachbarn

Einen Dauerbrenner hat der BGH im Jahr 2015 im Mietrecht behandelt: Ein Ehepaar aus dem 1. Stock eines Mehrfamilienhauses fühlte sich durch den auf seinem unmittelbar darunterliegenden Balkon im Erdgeschoss desselben Hauses rauchenden Nachbarn gestört und verlangte daher gerichtlich eine Unterlassung des Rauchens zu bestimmten Stunden. Nach Darstellung der Kläger war das Sitzen im Freien für einen Nichtraucher nicht mehr möglich.

Das Urteil aus Karlsruhe in diesem Fall fällt gemischt aus: Raucher können dazu verpflichtet werden, das Rauchen auf dem Balkon zu bestimmten Zeiten zu unterlassen, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung anderer durch Immissionen vorliegt. Nur: Allgemein gültige Zeiten hierfür haben die Juristen des BGH nicht festlegen wollen. Dies sind Fragen des jeweiligen Einzelfalls.

Allein aus diesem Grund dürfte der Dauerbrenner auch weiterhin für juristischen Zündstoff sorgen.

 

BGH, V ZR 110/14 vom 16.01.2015